Der polnische Adel - szlachta


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Der polnische Adel hatte und hat in seiner Ausprägung eine Sonderstellung in Europa, vergleichbare Strukturen findet man nur in den schottischen Clans.

Die Gesamtheit des polnischen Adels wird unter dem Begriff „szlachta“ (leitet sich vom Wort Geschlechter ab) zusammengefasst. In dieser Gemeinschaft findet man sowohl den verarmten Landadel, der sich kaum vom einfachen Bauern unterschied, als auch den reichen großgrundbesitzenden Fürsten, bis hin zum (gewählten) König. Jeder der in irgend einer Form Anteil an einer adeligen Besitzung (panen-guttere) hatte, oder von einem Adeligen abstammte, und keinen Landbesitz mehr hatte, wurde zum Adel gezählt.

Aufgrund des Erbrechtes, dass die Güter zu gleichen Teilen auf die Söhne aufteilte, ergaben sich oft Besitzungen die zu klein waren, um bewirtschaftet zu werden, diese wurde oft verkauft, und so kam es dass es auch Adelige ohne Landbesitz gab.

Bis zu 15% der polnischen Bevölkerung gehörten in den besten Zeiten dem Adelsstand an. Höhere Bevölkerungsanteile an Adeligen hatten nur Georgien und der Kaukasus.  Auch in Polen selbst gab es starke Streuungen, so z.B in Podlasien, Masowien, Dobrzyn und Lomza dort wurden 30 Prozent der Bevölkerung dem Adel zugerechnet.

Adelstitel wie z.B. in Deutschland oder Österreich gab es nicht. Wohl aber funktionsorientierte Bezeichnungen an den Fürstenhöfen und in den Großgrundbesitzen, wie z.B.:

dapifer
Schüsselträger
ekonom
Verwalter
ensifer  
Schwertträger
gladifer     
Schwerträger
incisor  
Vorschneider
pincerna
Mundschenk des Königs
pocillator  
Einschänker
praefectus culinae
Küchenmeister
rzadca
Aufseher
subdapifer
Unterschüsselträger
signifer  
Fahnenträger
stabuli praefectus
Stallmeister
venator
Jägermeister

auch für Inhaber von offiziellen Ämtern gab es eigene Bezeichnungen, Beispiele sind:

Kasztelan
Castelanus  
Starosta
Capitanus  
Soltys
Sculetus  
Podkomorzy
Subcamerarius   
Wojski
Tribunus  
Wojewode
Voivode

Obwohl es Adelsprädikate im eigentlichen Sinne nicht gab, war es oft üblich z.B. in Kirchenbüchern, dennoch eine Kennzeichnung der dem Adel angehörigen Personen durchzuführen. So schrieb man vor dem Familiennamen die allgemeine Bezeichnung

szlachetny (polnisch für adelig) oder

nobilis (lateinisch für Adeliger) dies waren meist auch die Angehörigen der Ritterschaft.

dierzawca (polnisch für Leihpächter)waren Adelige die mangels eigenem Land von anderen Adeligen Land pachten mussten.

Hatte die Person Landbesitz, oder ein offizielles Amt so schrieb man

urodzony (polnisch für edel geborener) oder
generosus (lateinisch für Edelmütiger) stand

Nannte der Adelige mehrere Dörfer sein Eigentum oder ein Regierungsamt, so war er

wielmozny (polnisch für Verehrungswürdiger) oder
magnificus (lateinisch für Erhabener)

Den Titel illustrissimus ac magnificus (lateinisch für Ausgezeichneter und auch Erhabener) führten Senatoren und Ratsherren.

Beim landbesitzenden Adel wurde als Berufsbezeichnung das Wort "Erbe" (polnisch „dziedzie“) angegeben. Meist war mit „Erbe“ ein Dorf mit den zugehörigen Felder und Wald gemeint. Landbesitzer die nur Teile eines Dorfes besaßen nannte man "dziedzie czesci" was soviel wie Teilbesitzer bedeutet. Für Landbesitzer mit Grundstücken in der Größenordnung von 20 Hektar verwendete man den Begriff "dziedcie na lanie Eine Liste der Landbesitzer eines Bezirkes findes sich im Hypothekenbuch ("ksiegi hipoteczne")des Bezirkes. Auch Testamente und Kaufverträge sind in den Hypothekenbüchern festgehalten. Auch in den Landgerichtsakten, den "ksiegi grodzki i ziemski" finden sich oft Erbfälle, und ähnliches dokumentiert. Die Unterschiede im Stand fand man auch in der Lebensweise (Wohnen, etc…) des Adels wieder. Die Großgrundbesitzer lebten im „dwor“, dem Gutshaus, im Gegensatz dazu stand der Kleinadel, der oft in ärmlichen Bauernhäusern sein Auslangen fand. Auch bei den Gutshäusern gab es Unterschiede manche waren zu Schlössern ausgebaut, andere auf die Funktion als Meierhof, mit seinen Vorwerken. Die Meierhöfe wurden oft von landlosen Kleinadeligen verwaltet. Das Landgut selbst nannte man Praedium in der lateinischen Sprache. Das Gutshaus eines Praediums war im besten Falle aus Stein gebaut und hatte eine Verteidigungsfunktion, aus diesem Grund nannte man es auch "praedium militare"

In den Kirchenbüchern ist ebenfalls der Begriff "dziedzic" = Erbe/Erbin gleichbedeutend hinweisend auf eine Adelszugehörigkeit verwendet. Ebenso der Begriff "obywatel/ka" = Bürger/Bürgerin, der sich auf die Eigenschaft als Bürger der Adelsrepublik (der eben auf die Adelseigenschaft hinweist). Diese Bezeichnung wurde in den KB noch tief in das 19. Jhdt. verwendet, insbesondere in Situationen, wo sich die betreffenden Personen nicht um eine Adelsanerkennung nach der Zerschlagung der Adelsrepublik bemüht haben.

Den Angehörigen von dynastischen Geschlechtern, überwiegend Nachkommen des Großfürsten Gediminas und der Rurikiden stand der Titel "kniaz" = Fürst zu und wurde auch verwendet.

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