Der schlesische Adel
Der schlesische Adel war stark beeinflusst vom Deutschen und Polnischen Adel.
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Allgemeine Adelsbezeichnungen
Die Kategorisierung der Adeligen in Form einer Unterscheidung zwischen „hohem“ und „niederen“ Adel erfolgt wie z.B. in Deutschland oder Österreich auch in Schlesien anhand der dem Name der Person vorangestellten Adelsbezeichnung.
An unterster Stelle stand der einfache Ritter oder Krieger, man nannte ihn
miles (Mehrzahl: mitlites)
und so war es auch in den schlesischen und polnischen Urkunden wiedergegeben. Im Gegensatz zum westeuropäischen Ritter war nicht der Krieger gemeint, der die Knappenleere machte, und danach zum Ritter geschlagen wurde, es handelte sich um einfache Soldaten, die aus dem Kriegshandwerk hervorgegangen waren.
Der Gebrauch dieses Titels setzt zwischen 1220 und 1240 sporadisch ein, und wird ab etwa 1250 häufig und ausschließlich von Adeligen bis zum Range eines Herzogs gebraucht.
Tendenziell ist der Niedere Adel in Form des adeligen Kriegers gemeint.
Wer Land in ausreichendem Ausmaß besaß durfte sich in Schlesien zum höheren Adel rechenen. Hier war der Begriff
comes (Mehrzahl: comites, weibliche Form comitissa)
gebräuchlich. Man vermutet, dass sich diese Bezeichnung von dem schon bei den Römern gebräuchlichen „praetor“ ableitet, der im Zuge der Christianisierung, bis nach Schlesien getragen wurde. Auch adelige Beamte benutzten oft den Begriff comes.
Der Titel
dominus (Mehrzahl: domites, weibliche Form domina)
wurde zunächst wenig gebraucht, in wenigen Urkunden aus dem 12. Jahrhundert werden hier einzelne Personen innerhalb einer Adeligengruppe bezeichnet.
Hier wird auch nicht zwischen geistlichem und weltlichem Adel unterschieden.
Ab den 13. Jahrhundert verwendete man diesen Titel für die Domherren (bzw. die hohe Geistlichkeit) und für die Herzogsfamilien.
Danach kommt es zu einer Inflation, ab 1220 werden alle Geistlichen bis auf den einfachen Dorfpfarrer so bezeichent, ab 1270 findet man diese Bezeichnung generell für alle Geistlichen.
Bald danach tragen Burgvögte den Titel, und auch wohlhabende Bürger. Ab dem 14 Jahrhundert ist dominus bereits so in Mode gekommen, das er den Titel comes fast vollständig verdrängt hat.
Es gibt auch eine weibliche Form, die 1239 in einer Gerichtsurkunde in Schlesien erstmalig erwähnt wird. Ab dem 14 Jahrhundert sie die Rangunterschiede zwischen den Adeligen aufgrund der Namensbezeichnung nicht mehr zu erkennen.
Auch der Titel
baro (Mehrzahl barones)
ist nicht ungebräuchlich, er bezeichnet die Ratgeben, und engsten Mitarbeiter eines Herzogs. Die barones sind keine separate Gruppe, sondern stammen aus der Schicht der comites und milites
Den Titel
nobilis (Mehrzahl nobili)
gibt es ebenfalls, man findet ihn nicht of in Urkunden, auch beim Gebrauch der Bezeichnung zeichnet sich kein System ab.
Eine besondere Situation ergibt sich bei der Bezeichnung von Personen, die ein Amt öffentlicher, oder privater Natur inne hatten.
Öffentliche Ämter
Einerseits setzte so ein Amt voraus, dass die Person die es inne hatte dem Adel angehörte, andererseits gab es auch Ausnahmen, falls Lesen und Schreiben notwendig war, welches fast nur Geistliche beherrschten.
Die Beamten wurden vom Herzog berufen. Nur bei der Bestellung von Landesämtern entscheidet der Adel mit.
Bis 1300 wurden in Ober- und Niederschlesien anhand von Urkunden ca. 2688 Adelige gezählt, ein Fünftel davon hat ein Amt am Hof oder im Land inne. Der Leiter der Kanzlei (im engeren Sinne eine Schreibstube) war der
cancellarius
oder Kanzler. Er hatte nicht nur die Verantwortung über die Kanzlei, sondern war zugleich höchster Ratgeber der Herrschers. In der Kanzleihierarchie folgten im der pronotarius oder summus notarius, und der einfache notarius (Notar). Die Texte der Urkunden schrieb letztendlich der scriptor (Schreiber) alle anderen formulierten und diktierten die Urkundentexte. Eine ähnliche Position hatte am Königshof der Palatin, seine Entscheidungsbefugnis war aber deutlich höher, und seine Rolle hatte mehr Gewicht.
Der
Palatin
leitete den gesamten Hofstaat, und vertrat den Herrscher bei dessen Abwesenheit. Er war der höchste Hofbeamte. Besonders in Polen hatte er eine wesentliche Rolle in der Staatsführung, anders in Schlesien, wo die Position des Herrschers weniger durch den Palatin gestützt wurde. Hier bestand die Hauptaufgabe in der Haushaltsführung des Hofes. Als im 12. Jahrhundert das Land in Kastellaneien aufgeteilt wird, die die vorher üblichen Stammesterritorien, auch Gaue genannt ersetzen,
wird der
Kastellan
erschaffen. Der Kastellan ist der Bezirksvorsteher der Kastellanei, sowie militärischer Kommandant des Regierungssitzes, der Burg, der Kastells, oder castellanums. Zusätzlich verwaltet er die Güter des Herzogs, und hat die hohe Gerichtsbarkeit inne. Bei militärischen Angelegenheiten wird er vom Tribun unterstützt.
Ab dem 13. Jahrhundert erfolgt eine Angleichung der Befugnisse an deutsches Vorbild. So wir dem Kastellan zunächst die hohe Gerichtsbarkeit entzogen, bald darauf verliert er auch seine Position als Wirtschafter auf den herrschaftlichen Gütern. Er bleibt Burggkommandant, und wird als castellanus oder auch burggravius (Burggraf) bezeichnet.
Die hohe Gerichtsbarkeit übernimmt ab dem 13. Jahrhundert der Herzog selbst, gerichtet wird vom Hofrichter (iudex curie) mit seinen Mitarbeitern Richter (iudex generalis ) und Unterrichter (iudex terrae). Die beide jedoch in der Hierarchie unterhalb des castellans stehen.
Die Diener am Hof nennt man
camerarius
gemeint sind hier der Kammerdiener, und auch der Kämmerer der Burg, die Funktion des Kämmerers ist in etwa die eines Hausverwalters.
Für die Verpflegung auf der Burg ist der
Truchseß (lat. dapifer)
und seine Helfer, die Untertruchseß zuständig
Die Verpflegung umfasst hier die Koordination der Küche und Lebensmittelbeschaffung, des Hofgeschirrs, ebenso wie die Auswahl der Speisen und die Speisenfolge.
In Schlesien dürfte es so gewesen sein, dass der Truchseß ein Ehrentitel war, und die mit diesem Titel bedachte Person bei feierlichen Anlässen auftrat. Wirklich gearbeitet hat der Untertruchseß.
In dieses Umfeld gehört auch der
pincerna
oder auch Schenk mit seinem Gehilfen dem Unterschenk.
Heute würde man ihm die Rolle des Kellermeisters zuordnen, der die Gäste mit Getränken versorgte.
Um die Pferde kümmerte sich der
agazo, marschalcus
das ist der Marschall und sein Helfer der Untermarschall.
Auch hier war dies eine den Knechten, Hufschmiedern, Wagnern und Wagenmeistern übergeordnete Funktion. Auch dieses Amt war recht früh eine reine Titularwürde, gearbeitet wurde vom Untermarschall.
Der
Schatzmeister
in Urkunden als thesaurarius oder skarbnik zu finden
war für die Finanzen des Hofes zuständig, und oft im Amt eines Kämmerers vereint.
Die Fahne des Herzogs wird vom
signifer oder vexillifer
dem Bannerträger im Frieden, wie im Krieg behütet. Auch hier vermutet man, das es recht früh schon, etwa im 13. Jahrhundert zu einer Titularwürde wurde.
Das Schwert des Herzogs verwahrte der
gladiator
der Schwertträger, der bei festlichen Anlässen das Schwert des Herzogs beim Einzug des Herzogs vor diesem trug. Wahrscheinlich hatte er auch die Aufsicht über die Waffenkammer.
Der
venator
War der Kammerjäger, er belieferte den Truchseß, und leitete und organisierte die Jagden des Herzogs und seines Gefolges. Auch dieses Amt wird schon im 13. Jahrhundert erwähnt.
Der Herzog beruft Adlige in ihr Amt. Beim Einsatz von weniger bedeutsamen Positionem – vorwiegend der Hofämter – entscheidet er nach eigenem Ermessen. Bei Entscheidung über wichtige Positionen – hauptsächlich der Landesämter – wirkt jedoch der Adel mit. Von den bis 1300 gezählten 2688 Adligen bekleiden 605 – also 22,5 Personen ein Landes – oder Hofamt.
Ein Adliger bekleidet in der Regel nur ein Amt, gelegentlich auch mehrere nacheinander. Eine Ämterlaufbahn gibt es nicht, so daß ein Unterbeamter selten zu einem Oberbeamten aufsteigt.