1584 September 29. Fundationsbrief Hyneks d. Ä. von Wrbna für das Armenhospital zu Freudenthal


Ich Hynek der Ältere Herr von Würben, Herr auf Freudenthal, bekenne hiermit diesem meinem Briefe als habe ich bei meiner Stadt Freudenthal vor dem Altstädter Thor ein neues Hospital erbauen lassen, in welchem arme, alte und verlebte oder gebrechliche Leute, die ihr Brot selber nicht erwerben .... können und gleichwol aus dieser meiner Herrschaft sein, sich auch die Zeit ihres Lebens wohl und ehrlich erhalten haben, aufgenommen und unterhalten werden sollen. Auf daß nun diese meine Stiftung . . . nun und zu ewigen Zelten ihren Bestand haben könne und möge, so verordne ich . . . daß von meinen Erben und nachkommenden regierenden Herren und Besitzern der Herrschaft Freudenthal nun und zu denen Zeiten solang die Welt steht jährlich in das gemelte Hospital fünfzehn Scheffel Brodgetreide, zwei Scheffel Gerst zu Graupen, zwei Scheffel Heidenkasch, zwei Scheffel Erbes, ein halben Scheffel Salz und dann auf jedes Jahr zwei Beet Kraut von
des Herrn Kraut, oder aber das ihnen dafür ein Flecklein eingegeben, darinen dergleichen Küchenspeisen gezeuget, dann ihnen auch wöchentlich ein Achtel Geringbier zu ihrem Unterhalt soll gefolgt werden. Neben dem ordne und schaffe ich auch, daß .... dem Hospital von jedem Centner Eisen, welches in der Herrschaft Freudenthal gemacht wird, ein Kreuzer gegeben werden solle. Da sich aber solches Eisenwerk, welches Gott gnädig segnen und lange erhalten wollte, in künftigen Zelten verlieren und also der Handel neben den Hütten ab- und eingehen wollte, will ich dagegen hiemit verordnet haben, wann dies fallen thäte, daß ein jedes Faß Bier, soviel der beim Schloß gebrauen und ausgesetzt umb einen Kreuzer theuerer verkauft und dasselbe ins Hospital solle entrichtet werden, welche Einkommen die verordnete Vorsteher des Hospitals nit allein zu ihren treuen Händen fordern und denen armen Leuten davon Schmalz und Fleisch wöchentlich einkaufen, sondern auch wegen ihrer Einnahmb und Ausgab ... auf dem Schloß Freudenthal mir oder meinen hierzu verordneten Amtleuten richtige Raitung wöchentlich fürbringen und thun sollen. Das Brot sollen die Vorsteher von diesem Getreid den Backen in der Stadt, doch daß es umsonst geschehe, nach der Reihe herum, so oft vonnöthen backen lassen und es unter die armen Leut austeilen, auch daneben die Anstellung thun, daß ihnen Ihre Speisen jeder Zeit wohl und gut gekocht und zugerichtet werden. Ferner ist mein Will und Meinung, daß alle Jahr zu ewigen Zeiten, von meinen Erben und nachkommenden Herrschaften zu Freudenthal aus denen Renten ein einsiegler Schwarztuch und dreißig Ellen grobe Leinwand der langen Elle soll schwarz gefärbet gekauft und daß man nachmals darein die notdürftigen armen Leut als Manns und Weibs Personen jung und alt sollen gekleidet werden. Da auch das Hospitalgebäude am Dache,Gebäuden oder sonsten eingehen und darzu Schaden geschehen wollte, sollen gedachte meine Erben und nachkommende Inhaber dieser meiner Herrschaft Freudenthal dasselbe allerdings von ihren Renten und Einkommen jeder Zeit zu bessern und bauständig zu erhalten schuldig sein. Was das Holz vor des Hospitals tägliche Notdurft belanget, hab ich meinen Unterthanen und

Mitbürgern alhie in und vor der Stadt, welche Roß halten, dahin bewogen und behandelt, daß ein jeder, wann und so oft die Reihe an ihn kommt, wo es nicht in einem Jahre geschieht, daß es doch im andern folgenden Jahre geschehe und also unter ihnen eine billige Gleichheit gehalten, mit seinen Rossen ein Fuder Brennholz umb Barmherzigkeit und christliche Liebe willen aus meinen Wäldern, welches ohne einige Bezahlung befolget werden soll, abzuholen und vor das Hospital zufuhren lassen, gut- und freiwillig zugesagt hat.

Damit nun dieser meiner . . . Verordnung in allen Punkten . . . von
meinen Erben und nachkommenden Besitzern der Herrschaft nun und zu allen
ewigen Zeiten treulich nachgelebet werde, so will ich derowegen hiemit jetzige und künftige Bürgermeister und Ratmanne dieser meiner Stadt Freudenlhal ganz fleißig ermahnt und sie damit verbunden haben, sie wollten nicht allein diesen meinen schriftlichen gefaßten Willen und endliche Meinung zu sich in ihre Verwahrung nehmen, sondern auch darüber dermaßen in allem Ernst treulich und festiglich halten (sic!), damit derselben zuwider von Niemandem im Allerwenigsten was Nachtheiliges gehandelt und fürgenommen, dann auch dass auf die armen Leut . . . gute Acht gegeben und wohl zugesehen werde, daß dieselben zu jeder Zeit mit einander friedlich leben .... und Gott den Allmächtigen vor ihre vorgesetzte Obrigkeit und dann ganzer gemeiner Christenheit Not und Anliegen täglichen und fleißig bitten. Will ich gleichfalls gedachte Bürgermeistern und Ratleuten hiemit vertraut haben, daß sie zu treuen Vorstehern des lieben Armuts solche Personen gebrauchen (doch dass es allewege mit dem herrschaftlichen Vorwissen und Willen geschehe), welche taugliche und zu denen sich zu versehen daß sie mit der armen Leute Einnahm und Ausgab, dann mit Abforderung des Hospitalseinkommen und wöchentlicher Berechnung desselben treulichen und fleißig umgehen werden.
Diese und alle andern Wohlthaten so dem lieben Armut gesehen, wird der
ewige gütige Gott einem Jeden hier zeitlichen und nachmals dort im ewigen Leben gewißlich nicht unbelohnt lassen. Zu Urkund habe ich mein Insiegel an diesen Brief und Begnadung wissentlichen hängen lassen und mich mit eigener Hand unterschrieben. — Geschehen und geben auf Freudenthal am Tage Michaelis nach Christi Geburt im Tausendfünfhundert und vier und achtzigsten (1584) Jahre

(Vidimierte Kopie im Tropp. Landes-Archiv.)

Autor der Abschrift : J.Z.

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