Die Geschichte des Schlesischen Münzwesens
a) Zur Geschichte der Troppauer Heller als schlesische Städtemünze im XV. Jahrhundert.
Als Herzog Premislaw I. am 28. September des Jahres 1433 das Zeitliche segnete und das Fürstentum Troppau an seine vier Söhne Wenzel, Nikolaus, Wilhelm und Ernst als Erbgut anfiel, waren zu jener Zeit der Klagen über die schlechte Münze so viele und überhaupt das Münzwesen des Landes so sehr heruntergekommen, daß die Herzöge, um diesem Zustande ein Ende zu machen, wenige Tage nach dem Tode ihres Vaters, wie eine am 4. Oktober 1433 in Troppau ausgestellte Urkunde berichtet, den Städten Troppau, Leobschütz und Zuckmantel die bisher von Herzog Premislaw gemünzten Heller verkauften.
Obwohl Premko, wie der Herzog auch sonst genannt wurde, in seinem Testamente vom 18. September desselben Jahres: »Dan na Hradczy v patek przed sv. Maithussem Aposstolem a evangelista«, d. h. »Gegeben zu Grätz am Freitag vor dem heiligen Apostel und Evangelisten Mathäus«, (aus Codex diploinaticus Silesiae. Bd. VI. pag. 187. — Franz Kopetzky Regesten zur Geschichte des I-ierzogtums Troppau. Archiv für österreichische Geschichte. Bd. XLV. 1. Hälfte. pag. 230, Nr. 476.) die Söhne ermahnt, nach seinem Tode Streitigkeiten zu vermeiden und so lange, als die hussitischen Unruhen in den benachbarten Ländern andauern, den ältesten Bruder Wenzel als ihren Vormund anzunehmen und das Fürstentum vorläufig nicht zu teilen, so blieb es doch nicht lange bei dieser Mahnung, denn schon im nächstfolgenden Jahre, 1434, teilten sich die Brüder in dasselbe.
Bei der Teilung ihres Erbes hatten sie wohl und insbesondere ihr Augenmerk auf das Münzwesen gerichtet und gemeinsam verordnet, »wegen der Münze, durch welche seit vielen Jahren das Verderben des Landes wuchs, soll es von allen Herzogen so gehalten werden, wie es in ihrem Briefe früher festgesetzt ist mit dem Zusatz, daß keiner Heller schlagen darf „ohne Einwilligung aller Landleute und Städte des Troppauer Landes“. (Codex diplomaticus Silesiae. Bd. VI. pag. 55. Uebersetzung des böhmischen Textes.)
Unter dem gedachten Briefe ist die am 4. Oktober 1433 in Troppau datierte Urkunde zu verstehen, in welcherdie Herzöge den Städten Troppau, Leobschütz und Zuckmantel die Prägung der Hellermünze übertragen und die folgenden Wortlaut hat: (Aus einem Kopialbuch des XVII. Jahrhunderts, Fol. 25. in der Museumsbibliothek in Troppau. Das Original ist verloren. — Kopetzky Regesten etc. pag. 231. Nr. 477.)
„In dem namen gottes amen. Zue einem ewigen gedechtnusz. Wir Wenzeslaus Niclass Wilhelm und Ernst gebrüder von gottes gnaden herzoge und herrn zue Troppau bekennen und thun khundt mit diesem brieffe allen leuten, die nun siendt oder hernachmals werden, die diesen briff sehen, hören oder lösen. Wen wir von angeborner Gütte und fürstlicher miltigkeit unsers landes ehre undt auch unsere stette landtleute mannen undt andern unsern unterthenen gemeinen nuz gedeien und fromen als ihre natürliche erbherrn ihe pflichtig sein zu besorgen undt zu betrachten, ihren schaden undt verterbnusz nach ganzem vermögen zue wandeln undt zu bewaren, undt darumb dasz wir gemerckt undt erkant haben mercklichen undt groszen schaden, der demselben unserm lande stätten ihren einwohnern undt andern unsern lieben getreuen nemblichen von der münze wegen unserer Troppischen heller viel jahr biesz dahero manichfeltiglich undt groszlich entstunde undt von tage zu tage mehr wuchsen undt gemehret wurden, dasz uns fast in wehemute schwerlich zu herzen ist gegangen, doch dasz solch verterben undt schaden in eine ehrbare undt nuzbare ordnung mit der hülfe des allmechtigen bestellet undt verdechtnusz und irrungen bei solcher münze hingelegt würden, so haben wir obgenannte Fürsten mit gemeinem rath und willen unserer eltesten undt landleute mannen stetten undt besondern mit Troppaw Lübschiz Zuckemantel, ihren inwohnern undt gemeinen also darauf gedacht undt mit ihnen übereinkommen seindt, das die obgeschriebene unsere liebe getrewen Tropper Lübschizer undt Zuckmantler die münze der ehe genanten heller mit einem zeichen als sie dünkt selber inhaben schlagen undt halten sollen, die wir ihnen vorbasz mit wolbedachtem mutte undt mit rechtem wiszen vorliehen haben, vorleihen ihn die undt bestätigen von unser fürstlichen macht in kraft dieses brieffes zue haben undt zue verwesen, auszurichten undt zue mehren noch des landes undt der städte ehren undt besten als offe dasz notturft sein würde so sie allerbequemlichte dünket, alsz wir ihn das sonderlichen zugetrawen. Undt daran globen wir sie bey trewen undt unsern fürstlichen worten in keiner weise nicht nie hindern, noch keinerley einfelle weder durch uns selbst oder unser ambtleute darein zue thun nu undt immermehr, sondern geruhiglich undt genediglich darbey zu behalten im allermasze und vügligkeit, alsz es oben undt unten stehet begrieffen, doch also bescheidentlichen, dasz uns die rathmanne undt bürger der obgenanten unsern stätte Troppaw Lübschüz undt Zuckmantel von inhaltung derselben münz hundert mark schwerer, halb guter Pragischer groschen undt halb Troppischer heller mehrischer zahl alle iahr iärhlichen auf zween benante tage zue münzgelt geben undt antworten sollen, das ist die helfte solches münzgeldes auf sankt Georgen tag, der nechste zuekünftig ist, undt die ander helfte auf sankt Michaelis tag, der auch darnach schirste folget, undt also sollen sie uns fürbasz mehr alle iahr iährlichen das münzgeldt der 100 mark ausgeben undt ausrichten, dieweil sie die münz inhaben würden. Geschehe es aber, dasz unser allergenedigster herr der Römische Kayser solche unsere obgenante münze verschlahen undt seine kayserliche münze auswerfen geruhete, undt dasz den wir undt unsere stätte ihrer münze nicht gebrauchen möchten, wen das geschieht, so sollen auch unsere bürger des münzgeldes undt der jahrgelde vor uns quit frey undt ledig sein undt von uns darumb ungemahnet bleiben. Undt dasz dan dieselbe unser münze vorbasz auf zuekünftige zeit ohne verwandlung in ihnen würden unversehret dester kreftiger und bestendiger bleiben möchte, so geben wir obgeschriebene fürsten den oft genanten unsern stätten undt bürgern ganze undt volle macht mit diesem unsern briefe eintrechtiglichen, ob iemand were, er sei edel oder unedel, einheimischer oder ein auslender, man undt weib, der da andere felsche heller des Troppischen schlags undt münze dem lande zue schaden heimlichen eintragen würde oder sonste mit keinerley ander arglistiger übersazung oder ungewöhnlicher aufgabe niedern wolte, damit unsere stadtmünze geschwecht undt hinterlegt möchte werden, den sie mit wahrer that begrieffen undt überwünden möchten, solche felscher sollen sie undt mögen züchtigen undt beszern nach ihrer verdienten werken nach der stedte erkentnüsz, den wir ihnen beystehen rathen undt helfen wollen trewlichen, als oft es notturft were undt sie uns darumb anrufen würden. Desz zue einer gröszeren sicherheit undt bestettigung haben wir obgeschriebene fürsten und brüder mit gutem wiszen unser eigen insiegel, der wir izundt gebrauchen, an diesen brief laszen hangen, der geben nie Troppaw nach Christi geburt vierzehnhundert undt darnach im XXXIII iahren am sontage sankt Francisci tage des heiligen merters.«
Im vorstehenden Münzbriefe erklären also die Fürsten, daß sie in Betracht des großen Schadens, den ihre Länder, Städte und Einwohner in Folge der schlechten Münze erlitten, mit Rat der ältesten Landleute, Mannen und Ständten mit den Städten Troppau, Leobschütz und Zuckmantel ein Übereinkommen getroffen haben, nach dem diese das Recht der Münze erhalten, Troppauer Heller zu schlagen. Dafür zahlen sie den Fürsten jährlich 100 Mark Münzgeld, halb in Prager Groschen, halb in Troppauer Hellern und zwar die eine Hälfte am St. Georgstage, die zweite an St Michael. Ferner darf nur unter einem Zeichen, d.h. mit einem einheitlichen Gepräge gemünzt werden.
Mit der Verleihung des Rechtes, eigene Münzen schlagen zu dürfen, schien es den Fürsten wahrscheinlich doch nicht so recht geheuer gewesen zu sein; jedenfalls aber waren sie darum besorgt, ob diese neue Münze auch von den anderen Fürsten nicht nur anerkannt sondern auch angenommen werden wird. Darauf weist eine Stelle in dem gedachten Münzbriefe, daß den Bürgern der genannten Städte, falls der römische Kaiser, das ist König Sigismund, die Troppauer Münze »verschlahen«, d. h. verbieten und seine eigene “aufwerfen«, also einführen sollte, die Gewähr geleistet wird, von der Zahlung des Münzgeldes von 100 Mark befreit zu werden. Dagegen ist aber über Schrot und Korn der neuen Heller merkwürdigerweise nichts verordnet sondern deren Bestimmung den Städten selbst überlassen worden.
Von diesem nun ihnen verliehenen Münzrechte haben die Städte Troppau, Leobschütz und Zuckmantel auch Gebrauch gemacht und eine Zeit lang verlief die Sache ohne jeden Streit, bis es zwischen den Troppauern und Leobschützern zu einem Zwiste kam, dessen Beilegung eine gegen Ende des Jahres, am15. September oder 15. Dezember 1434 in Troppau gegebene und gefertigte Urkunde enthält und folgende Bestimmung kundgibt: ( Aus einem Copialbuche des XVII. Jahrhunderts, Fol. 26, in der Museunisbibliothek in Troppau. Das Original ist verloren. — IKopetzky, Regesten etc. pag. 234, Nr. 485.)
“wir rathmanne der stadt Leobschüz, die izundt sein oder zuekünftig werden gekoren undt siezen, mit unsern eltesten bekennen allen offentlich mit diesem brieffe, die ihm sehen, hören oder lösen. Also alsz kriege undt zweiung von der münze undt münzgelcks wegen zwischen den Troppern undt uns gewest sein und sie uns darumbe vor die Iantherrn des Troppischen fürstenthumbs an die czawda ( Landgericht ) geladen hatten, undt dasz wir mit zuewilligung undt sonderlichen geheisz des durchlauchten Fürsten undt herrn herzog Wenzlaus unsers genedigen herrn mit den benanten Troppern in eine rechte ware verrichtung undt Vereinigung getretten sein, uns mit ihn undt sie sich auf uns also freundtlichen vereiniget undt verrichtet haben und in krafft dieses brieffes vereinigen mit uns, nach deme als wir dan mit dem Zuckmantel in theilung des landesein-1üerdes theil seindt zue halten, dasz wir auch an dem münzgelde oder iahrgelde von der münze wegen bey einem fürtel theile zu bezahlen bleiben sollen,. undt gelaszen werden, jedoch wir uns darbeye der münze nicht euszern noch verzeihen sondern mitleidung es tretto hoch oder nieder, mit den Troppern nach des münzbriefs laut tragen sollen undt alsoviel iahr, wie lange die Tropper die münze berechtiget undt heller schlagen, solln sie das münzgeldt alle jahr 100 schwere mark ganz undt gar alleine unserer herrschaft ausrichten undt bezahlen, werden aber wir Leobschüzer unser viertes iahr immer münzen undt heller schlagen, das wollen wir in der münze zue Troppaw thun undt sollen die heller nicht geringer machen, den sie die Troppawer gemacht haben. Daszelbe jahr, so wir den münzen, sollen wir auch das münzgeld gar ausrichten als oben ist geschrieben undt bezahlen, werden wir aber von beiden theilen nicht münzen, so sollen die Tropper ihr anzahl drey theil undt wir mit dem Zuckmantel das vierde theil recht als der münzbrief ausweiset unserer herrschaft richten und geben. Damite so globen wir bey unserm aydt undt bey guten trewen in den vorgeschriebenen sachen bey den Troppern zue stehen undt zue bleiben nach alle unserm vermögen mit der lantherrn hülfe rathe undt berufung nach laut des rnünzbrieffs wieder alle, die uns falsche münze undt falsche heller mit gewalt oder heimblichen einschleichen oder eintragen werden. Die diese richtung undt vereinigung also gethan gewilliget undt mit unserm willen gemacht haben, sind darbey gewest Niclasz Magrianich, Lorenz Balbierer und Petrus Reiszwiz die unsern von Lieschwiz ( Leobschütz ) von Troppaw: Niclasz Kretschmer, Steffan Richter, Handlusch von der Newen Kirche, Paul Fiecke, Hans Stewer, Hans Vremunzer, Niclasz Faulharing undt Hans Merckel, burger daselbst. Geschehen zue Troppaw in dem closter zum heiligen geiste vor der bawde in dem Mareschs hausze vor der groszen stuben in den quatuor tempora nach beate virginis in dem iahre nach Christi geburt tausendtvierhundert jahr undt in dem vierundtdreisigsten fahr. Zue stetter haltung undt glaubnüsz aller oben geschrieben sachen haben wir unser stadt Leobschüz insigl an diesen brieff laszen hangen, der gegeben ist als vorstehet geschrieben.
Die Städte einigen sich also dahin, daß die Münze ausschließlich in Troppau sein, daß die Bürger dieser Stadt drei, die von Leobschütz und Zuckmantel zusammen das vierte Jahr daselbst prägen und daß auch das Münzgeld im gleichen Verhältnis getragen werden soll.
Daß schon zu damaligen Zeiten strenge darauf geachtet worden ist, daß die Münze nicht verfälschtwerde und die ertappten Münzfälscher auch bestraft würden, ersehen wir aus der vorerwähnten Urkunde vom 4. Oktober 1433, wo es eben heißt: «Oegen alle Fälscher der Münze, seien sie edel oder unedel, einheimische oder Ausländer, Mann oder Weib, die auf frischer Tat ertappt und überwiesen werden, sollen die Städte nach ihrem Ermessen gegen sie vorgehen, wobei sie die Fürsten unterstützen wollen. (Bekanntlich war im Mittelalter als Strafe für Falschmünzerei der Feuertod gesetzt, später andere Hinrichtungen.)
Bezüglich der Heller als solche ist zu bemerken, daß noch so manche und sehr gut erhaltene Stücke aus jener fernen Zeit auf uns gekornnien sind; der größte Teil derselben dürfte aber, nachdem das Münzrecht erloschen war, jedenfalls wieder eingeschmolzen und zu anderen Zwecken, offenbar wieder zu Münzen verwendet worden sein; viele Stücke sind aber auch, ihrer Dünne und Kleinheit wegen, sie messen nur 12 Millimeter im Durchmesser, sehr leicht in Verlust geraten. Sie sind, wie dies damals auf so kleinen Münzen noch viel üblich war, ohne Jahreszahl und in dreierlei Ausführungen) geprägt worden.
Die eine Type, hier Nr. 1, zeigt auf der Aversseite im Schilde den böhmischen Löwen, oben links neben dem Kopfe ist ein kleiner Stern; es ist unbekannt, welche Bedeutung
dieser haben soll; vielleicht ein Münzzeichen des damaligen Münzmeisters. Als Legende lesen wir das Wort Mo-ne-ta in drei Silben geteilt, deren jede zu einer Seite des dreieckigen Schildes steht. Auf der Reversseite befindet sich, ebenfalls im Schilde, das alte Troppauer Stadtwappen, der mit drei Sparren belegte Pfahl und die Legende Oppaviensis ungeteilt.
Die zweite Type hat dieselben, aber etwas geänder ten Darstellungen, der böhmische Löwe ist nicht von einem Stern begleitet und auf der Reversseite, um das Stadt
wappen, steht, in drei Silben geteilt, das Wort Op-pa-vie.
Die dritte Type zeigt eine merkwürdige Kombination des Troppauer Stadtwappens mit dem herzoglichen. Hier ist der mit den drei Sparren belegte Pfahl nicht aufrecht gestellt sondern über das herzogliche quergelegt. Friedensburg ( Cordex diploniaticus Si]esiae. Bd. XXIII. pag. 67 .) schreibt über diese Münze folgendes: „Dieser seltsame Heller des Fundes von Wilschkowitz verdankt sein Dasein offenbar einem Versehen des Eisenschneiders, der in den Stempel zuerst das Wappen des Herzogs schnitt und dann, als ihm bewußt wurde, daß er ja das Wappen der Stadt Troppau herzustellen habe, kurz entschlossen mit einem Punzen den Pfahl mit den drei Sparren einschlug, leider aber quer, nicht senkrecht. Daß es sich nicht etwa um einen Prägefehler handelt, beweist die deutliche Gitterung der linken Schildhälfte.“
Hieran muß die Bemerkung geknüpft werden, daß man die Friedensburg‘sche Behauptung kaum als richtig annehmen und sich mit ihr aus dem Grunde nicht einverstanden erklären kann, weil auch ein altes Troppauer Stadtwappen‘) von gleichem Typus existiert und es bisher noch nicht festgestellt ist, ob dieses ein höheres Alter aufzuweisen hat oder die Heller.
Die zwei ersten hier beschriebenen Typen der Troppauer Heller erinnern sehr an jene kleinen, silbernen und dünnen Pfennige, die einst Herzog Piemislaw 1. neben Goldgulden in Troppau prägen ließ; sie haben auf der Aversseite die Initiale P, umgeben von einer Legende und auf der Reversseite den alten bekannten, mit den drei Sparren belegten Pfahl, wie wir ihn auf den Stadthellern sehen. Auch diese herzoglich Pi‘emislaw‘schen Landmünzen sind weder mit einer Jahreszahl noch mit irgend einem Münzzeichen versehen und jedenfalls sind die Troppauer Stadtheller ihnen nachgemacht worden. Der böhmische. ‚L.öwe..deiz Troppauer Heller, der hier die Stelle der Initiale P oder des sonst üblichen schlesischen Adlers einnimmt versinnbildlicht die alten Beziehungen des. Fürstentums zu Böhmen. Nach der Charakteristik der Buchstaben und der Typen überhaupt zu urteilen, ist Fig. 1 wohl älteren Gepräges, während Fig. 2 jüngeren Datums ist; übrigens gibt es mehrere sich wenig voneinander unterscheidende Variationen. Nach Friedensburg (Cordex diplomaticus Silesiae. Bd. XIII. pag. 312.) ist hier Fig. 1, auf Grund des Privilegs vom
4. Oktober 1433 zuerst geprägt worden; demgemäß betont auch die Legende nicht das Münzrecht der Stadt Troppau, das diese nicht allein besaß, sondern bezeichnet mehr die Heimat der Münze, also woher sie stammt Anders aber ist es mit Fig. 2; wahrscheinlich ist dieser Heller zu einer Zeit geprägt worden, als Zuckmantel und Leobschütz mit der Troppauer Münze nicht mehr mithielten und tatsächlich löste sich diese Gemeinschaft schon im Jahre 1440 durch den Verkauf von Zuckmantel an Bolko von Oppeln auf.
Daß die Troppauer Heller neben jenen von Teschen und Ratibor in Oberschlesien in Umlauf und auch beliebt waren, erfahren wir aus einer Urkunde (Das Original-Pergament befindet sich im Breslauer Stadtarchive, R. 14 b. und eine Abschrift desselben im Schweidnitzer Stadtarchiv.) über den Vertrag der Fürsten, Mannschaften und Städte wegen Prägung neuer Groschen und Heller vom 19. April 1505, wofür unter anderen auch folgende darin enthaltene und bemerkenswerte Stelle spricht:
«Wir von gotts gnaden Sigmundt kunigliches stammes ausz Polen hertczog in Slezien zu Troppaw Orossenglogaw etc. baider Slezien und Lawsitz oberster stadthelder, Johannes bisschoff zu Breslaw, Kazimir zu Teschen, Johannes zu Oppeln, Friedrich und Georg zu Ligenitz, Brieg etc. gebruder, Albrecht und Karll zu Munsterberg Olssen etc. grafen zu Olaetz, Niclas Johannes und Valentinus von Troppaw zu Rathibor hertczogen, ratmanne der stadt Breslaw, ritterschafft manschafft und stete der furstenthumer Sweidnitz und jawer bekennen offentlich mit diesen brive vor meniglich Und wer ausz uns grosschen zu slacn zu rechte hat, sol der sechsunddreissig grosschen an der tzal vor einen Hungrischen gulden slaen lassen, der auff eine Breslissche marg am schrote gehen sollen newntzig grosschen und holden sex lot feines silbrs. Derselben grosschen einer sal gelden der ietzigen alden häller zwentzig und zwölff Troppische häller. Wer aber ausz uns nicht grosschen sondern häller zu rechte zu slaen hat, soll der vor einen gulden Hungrisch sechsunddreißig schilling häller slaen lassen, zwölff häller en einen schilling gerechnet, derauff eine Breslissche margk am schrote gehen sollen sechsundfumfftzig schillig häller und halden vierdehalb lot feines silbers. Derselben häller sollen tzwelff einen newhen weiszen grosschen gelden und yeder derselben häller sel gelden gleich einem Troppischen, Teschnischen und Rathiborischen häller, desgleichen einen Gorlitzschen pfennige Gescheen und geben am sunabendte nach Jubilate nach der geburt Christi unsers hern funfftzehnhundert im fumfften iarn.»
Dieser Vertrag ist auch am 30. Juli 1505 von König Wladislaw bestätigt worden und es ist demnach anzunehmen, daß die Troppauer Heller bis in den Anfang des XVI. Jahrhunderts geprägt worden sind.
Wo, d. h. in welchem Hause die damalige Münzstätte, in der Herzog Ptemislaw 1. und später seine Söhne Troppauer Heller prägen ließen, sich befunden haben mag, das ist leider in keiner bis jetzt bekannten Urkunde verzeichnet und läßt sich heute wohl auch sehr schwer feststellen. Prof. Zukal (siehe Zeitschrift für Geschichte und Kulturgeschichte Österreichisch-Schlesiens. Heft 1. 1905. pag. 21 Troppau.) berichtet uns in seiner sehr interessanten und dankenswerten Arbeit « Das Stadtgebiet von Troppau am Ende des 17. Jahrhunderts» in einer Anmerkung, es sei Tatsache, daß vom Jahre 1616 bis 1629 in Troppau Liechtenstein‘sche Münzen geprägt worden sind und bis eben zu diesem Jahre 1629 von Valentin Schöller‘s Haus die Rede ist, «da itzo das Münzhaus stehet. Es scheint also, wie Prof. Zukal weiter ausführt, das Haus Nr. 7 Zwischen-Märkten gewesen zu sein, wenn nicht etwa das gegenüber liegende, damals Schöller‘sche Haus Nr. 8 gemeint ist. Hingegen bemerkt wieder Kreuzinger in seiner «Chronik» auf Seite 37, daß das Haus Nr. 7 Zwischen-Märkten bis 1520 ein Judentempel war und auf Seite 190 bezeichnet er wieder das Nachbarhaus Nr. 9 als den ehemaligen Judentempel und Nr. 7 als den ehemaligen Sitz des Münzamtes. Es dürfte aber als sehr gewagt die Annahme bezeichnet werden, wollte man jene Münzstätte, in welcher einstmals die herzoglichen und Troppauer Heller geschlagen worden sind, auch in jenes Haus Nr. 7 beziehungsweise Nr. 8 Zwischen-Märkten verlegen, denn inzwischen ist ein Zeitraum von beinahe zwei Jahrhunderten verstrichen, während welcher Periode sich die damaligen Troppauer Ortsverhältnisse bedeutend geändert haben werden.
Nicht unerwähnt soll gelassen werden, daß zu jener Zeit in Troppau nicht nur die .Troppauer Stadtheller, sondern auch mehrere verschiedene Münzen kursierten und daß jeder seine Zahlungen leisten und seine Einnahmen in beliebigem Gelde beheben konnte, worüber eine Urkunde vom Jahre 1441 folgendes besagt: (Vidimus des Martinus de Dobrzana, commissarius in spiritualibus der 01- mützer Kirche von 1452 für David Procurator der Altaristen Jost Schönborn und Johann Malner, in der Museunisbibliothek in Troppau. — Kopetzky, Regesten Nr. 526.)
«Ernst Herzog und Herr von Troppau erklärt, daß er von allen Zinsen seiner Walkmühle, vor der Stadt gelegen, den Herren Jost Schönborn und Johann Malner von Leobschütz, Altaristen daselbst, 14 ungarische Goldgulden jährlichen Zins für 140 ungarische Goldgulden verkauft habe. Den Zins sollen die Tuchmacher und Wollweber, die der Walkmühle verpflichtet sind, zu St. Georg und Michael in beliebiger Münze, als Gulden, Groschen, Pfennige, Heller etc. zahlen, u. s. w. Geben zu Troppaw am Dienstage vor unserer lieben frawen Tag ir geber nach Crist gebort 1441 jare.“
Es ist auffallend, daß Archidiaconus Dewerdeck, Bibliothekar in Liegnitz, in seiner umfangreichen «Silesia numismatica» vom Jahre 1711 weder die Heller Premislaw‘s, noch jene der Städte Troppau, Leobschütz und Zuckmantel erwähnt und er scheint dieselben auch nicht gekannt zu haben. Doch schreibt er auf Seite 730: «So viel sind der Städte die ehemalen gemüntzet/ und deren Müntzen nach mühsamen Suchen uns zu Gesichte kommen. Es ist kein Zweifel! daß ihrer nicht mehr seyn solten! denn wir besitzen noch ein und andere Heller! die gar gewiß ihren Uhrsprung dieser oder jener Stadt in Schlesien zu danken; es fehlen aber solche Umstände! daß wir sie lieber gar nicht her- als unrecht ansetzen wollen; kommen wir besser hinter die Wahrheit! sollen sie auch schon zu seiner Zeit communiciret werden.»
b) Die Jägerndorfer Uroschen unter König Mathias Corvinus von Ungarn.
Zu den ältesten bekannten Münzen, die in Jägerndorf geprägt worden sind, gehören die ganzen und halben Groschen des Königs Mathias Corvinus von Ungarn, die sogenannten »Mathieser«.
Als Herzog Nikolaus V. am 22. Dezember 1452 starb, waren seine beiden Söhne Johann und Wenzel noch minderjährig, weshalb ihr Oheim, der Herzog Wenzel von Ratibor, die Regierung des Fürstentums Jägerndorf an sich nahm, die nach seinem 1456 erfolgten Tode an Barbara, die Stiefmutter der beiden jungen 1-lerzoge, überging. Allein Johann verdrängte dieselbe schon 1462 und teilte mit seinem Bruder Wenzel das Land so, daß dieser die ehemaligen Bestandteile des Herzogtums Ratibor, Johann aber Jägerndorf und Loslau behielt.
Johann, von nun an der IV., war es übrigens nicht lange gegönnt, sich seines Besitzes zu freuen, denn einige Jahre später, 1474, entriß ihm König Mathias Corvinus von Ungarn Jägerndorf, Freudenthal, Bauerwitz und die Feste Lobenstein — die heutigen Ruinen der Schellenburg — und ließ ihn nur im Genusse von Loslau, wo er neun Jahre später verschied.
Für die Zeit von 1474 bis 1490 ist nun König Mathias Corvinus als Herr des Fürstentums Jägerndorf anzusehen und er war bestrebt, nicht nur den Wohlstand der Städte, sondern des ganzen Landes zu heben.
Im zweiten Jahre seiner Regierung, 1475, ließ er in Jägerndorf königliche Münzen nach dem im selben Jahre von ihm verordneten Münzfuße schlagen und zwar halbe und ganze Groschen, die, wie schon erwähnt auch nach ihm »Mathieser« benannt und nicht nur in Jägerndorf, sondern auch, wie die »Annales Glogovienses« (Scriptore.s rerum Silesiacaruni. X. pag. 33.) und ein Schreiben (Im Stadtarchiv zu Breslau. (Korrespondenzen)) des Jägerndorfer Kammergrafen Sewald Nesker an den Breslauer Hauptmann Lukas Eisenreich bezeugen, auch in Breslau ausgerufen worden sind.
Das Schreiben, eine Papier-Urkunde mit Spuren eines Oblatensiegels, hat folgenden Wortlaut: „Dem namhaftigen weysen herren Lucas Eysenreich hauprnan zu Breslaw etc. Mein willige dinst zuvor etc. Namhafter herre. Ich thue euch zu wissen, das ich dy munsz zu Jegerdarff aufl hab laszen werffen nach geschaff meines genedigisten herren kunigk von Hungarn und hab dapey laszen ruffen ewer munsz, das dy wert genomen in allen stetten und nierckten und in dem ganczen land, wer aber das nicht that und widerspreche, er were edel oder statman, domit wolt ich handeln noch geschefft meines genedigisten herren kunigk. Also hoff. ir wert des geleichen auch thun, damit die munsz in yrer wirde peleibe, und last das auch pey euch ruhen von wegen der niunsz zu Jegerdarff. Ir wist das dy munsz am kchorn ist und nicht anders derfunden wirt. Thut ir das als ich, so wirt die munsz wider wirdigk in dem ganczen lande, und ich .trewlich darzu helffen wil nach dem und mir pephoflen ist an stat kunigkleicher maiestat. Geben zu Jegerdarff am mitwoch vor kiliani anno domini etc. 75. Sewald Nesker kamergraf zu Jegerdarff.“
Ob Jägerndorf schon vor König Mathias Corvinus eine Münzstätte besaß oder ob dieser der erste gewesen ist, der dort eine solche errichtete, darüber gibt uns leider keine der vorhandenen Urkunden eine bestimmte Auskunft und in anderen späteren Schriften und Werken finden wir auch keine Anhaltspunkte dafür; es scheint aber, daß die Stadt bis zu jetier Zeit keine solche hatte, nachdem uns auch keine älteren Münzen bekannt geworden sind, die nach Jägerndorf als Münzstätte hinweisen würden: Aber auch bezüglich der »Mathieser« liegen uns keine Dokumente vor. Ebenso schwer als die obige Frage zu beantworten, ist zu konstatieren, wo sich damals, 1475, die königliche Münzstätte befand, d. h. in welchem Hause dieselbe untergebracht war und welche Münzmeister ihres Amtes dort walteten. Wie ich in einer für später mir vorbehaltenen Arbeit »Ueber Jägerndorf als Münzstätte der Brandenburger Markgrafen im -XV, und XVI. Jahrhundert« nachweisen werde, sind uns die Namen und die Funktionsdauer der von den letzteren angestellt gewesenen Münzmeister sowie auch ihre Münzzeichen fast alle bekannt, während dies eben für die des Königs Mathias Corvinus nicht zutrifft, wenigstens haben wir bis jetzt keine Kenntnis darüber. Was nun die Münzen selbst betrifft, so haben beide, wie aus den Abbildungen zu ersehen ist, ein und dieselbe Avers- und Reversseite und
nur in der Größe ist ein Unterschied, indem die Halbgroschen entsprechend kleiner sind. Die Aversseite zeigt das königliche vierfeldige Wappen mit einem Mittelschild; im ersten Felde sind die ungarischen Binden, im zweiten der böhmische Löwe, im dritten der lausitzische Stier und im vierten der schlesische Adler; im Mittelschild befindet sich ein Rabe, der im Schnabel einen Ring hält, als das Wappen der Corvinus. (Wie die Sage erzählt, besaß König Mathias I. einen kostbaren Ring mit einem Smaragd, der ihm einst von einem Raben genommen worden war. Der König ging dem diebischen Vogel nach, erlegte denselben und kam dadurch wieder in den Besitz seines Kleinods. Seit jener Zeit führen die Corvinus einen Raben, der im Schnabel einen Ring hält, in ihrem Wappen.)
Die Legende lautet: Mathias Primus D. G. R Bohemie, Mathias der Erste, von Gottes Gnaden König von Böhmen. Auf den halben Groschen ist der Titel etwas gekürzt und heißt: Mathias Primus Rex Bohemie.
Auf der Reversseite sehen wir — merkwürdigerweise — die thronende Mutter Gottes mit dem Kinde am rechten Arm, in der Linken einen Apfel haltend. Zu beiden Seiten ist je ein Buchstabe J und 5, für die wir keine andere Erklärung haben, als daß sie wahrscheinlich die Anfangsbuchstaben des Namens des damaligen Münznieisters darstellen sollen. Hier lautet die Umschrift: Grossus Carnoviensis, Jägerndorfer Groschen. Weder auf den halben noch auf den ganzen Groschen ist die Zeit angegeben, zu welcher die Münzen geprägt worden sind; doch ist es uns bekannt, daß sie in das zweite Jahr der Regierung des Königs über das Fürstentum fallen, närlich 1475. Es ist sehr interessant, daß die Reversseite der gedachten Groschen, anstatt das jägerndorfer Stadtwappen zu führen, was doch begreiflicher wäre, die Madonna mit dem Kinde im Bilde zeigt, die doch meist nur auf den ungarischen Münzen erscheint Wie nun aUs einer am 16. Mai 1471 zu Iglau in Mähren ausgestellten Urkunde (Im Breslauer Stadtarchiv. L. 6k. — Codex diploniaticus Silesiae. Bd. Xli, pag. 16.) zu ersehen ist, erteilte König Mathias Corvinus der Stadt Breslau das Recht und die Freiheit, nicht allein Heller, sondern auch halbe und ganze Groschen zu prägen; das Gepräge kann die Stadt nach ihrem Gefallen ändern, doch Schrot und Korn dürfen nicht geändert werden; sie dürfen also weder besser noch geringer ausgemünzt werden.
Es heißt da:
geben und verleihen in in crafft dits brieffs, das sy noch awsgangk der obberurten czwair jar fürbasser in komfftigen zeiten solche obgenante muncze,dysyiczunderunsslahenlassen,selbs halden mogen und slahen lassen in zu nutcz, als nemlich gancze groschen, halbe groschen und siechte haller am schrot uffczal und am korn wie oben ist ausgedruckt und nicht geringer. Auch mogen sy das gepreche doruff lassen pregen wie sy wollen, doch das es bey den egenanten schrot und korn und nicht geringer bleiben sal. . . . etc.»
Auf diesen hier in Rede stehenden Breslauer Groschen, die man damals ebenfalls mit dem Namen Mathieser« bezeichnete, bemerken wir anstatt der zwei Jägerndorfer Zeichen J. u. 5., nur den einen Buchstaben W, der soviel wie Wratislaviensis, also Breslau bedeutet, und statt der Madonna mit dem Kinde, den heiligen Johannes Baptist, der in der linken Hand ein Buch hält auf dem ein Lamm liegt Dieser Heilige ist als Schutzpatron der Stadt Breslau gefeiert worden und da die Jägerndorfer «Mathieser» den Breslauern bis auf diese Anderung nachgemacht worden sind und dieselbe Münzverordnung, wie die für Breslau, ohne Zweifel auch für Jägerndorf, wenn auch vier Jahre später ausgestellt wurde, so kann man hiedurch leicht in der Annahme bestärkt werden, daß Jägerndorf in früheren Zeiten vielleicht die Mutter Gottes als Stadt- patronin verehrte, wenn ihr auch erst im XVIII. Jahrhundert in der Stadt eine Kirche geweiht worden ist. Wenn Breslau dieses Privileg erhalten hatte, ist es nicht einzusehen, warum es Jägerndorf vorenthalten geblieben wäre.
Nach Friedensburg (Codex diplomaticus Silesiae. Bd. XIII, pag. 308.) versinnbildlicht dieses Wappen die Politik des Königs Mathias, die darauf abzielt, aus Schlesien ein ungarisches Kronland zu machen; dem widersprechen aber die Breslauer Groschen ganz und ich glaube, daß es viel richtiger und jedenfalls sehr wahrscheinlich ist, daß Jägerndorf dieselben Freiheiten bei der Ausniünzung der Groschen eingeräumt worden sind wie der Stadt Breslau und daß vielleicht Jägerndorf zum Zeichen seiner Dankbarkeit für das Münzrecht S. Maria Mater Dei Patrona Hungariae auf die Groschen wählte.