Was sind Landkreise und Bezirke


Hier erfahren Sie mehr über die Einteilung in Landkreisen und Bezirken.

Landkreise & Bezirke

Wer sich mit Ahnenforschung in Österreich beschäftigt, wird, soferne die Spuren seiner Vorfahren nicht vollständig innerhalb der heutigen Landesgrenzen zu finden sind, sehr schnell mit der Veränderlichkeit des Begriffes Österreich konfrontiert. Abgesehen von der kurzen Zeitspanne der Zugehörigkeit zum 3.Reich, finden sich zunächst vor 1938 die Nachfolgestaaten der zerfallenen Österreichisch-Ungarischen Monarchie, die seit 1867 bestanden und sich nach dem ersten Weltkrieg aufgelöst hatte. Vor 1867 lebte man im Kaisertum Österreich (Kaiserthum Oesterreich) welches am 11. August 1804 als Erbmonarchie von Erzherzog Franz (Franz II. letzter Kaiser des Heiligen Römischen Reiches) von Österreich gegründet worden war.

Immer wieder war der Lebensraum Österreich verschiedenen Veränderungen in Bezug auf Landesgrenzen, Struktur und Verwaltung unterworfen. Dies gilt auch für die kleineren Verwaltungseinheiten wie Kreise und Bezirke.

In der Familienforschung spielen Orte (Ortschaften,Märkte,Städte) eine zentrale Rolle. Wir finden die Ortsangaben auf Geburtsurkunden, Taufscheinen, Heiratsurkunden, usw.
Typische Angaben auf den Dokumenten sind Name des Ortes, und der Bezirk, oder Kreis dem die Ortschaft zur Verwaltung zugeordnet war. Da sich die Zugehörigkeit der Orte zu den Bezirken, und Kreisen im Laufe der Zeit änderte ist es immer notwendig neben den Namen des Ortes und des Bezirkes auch die Jahreszahl der Nennung zu kennen, um eine exakte Bestimmung durchführen zu können.

Die Einteilung von Ländern in Kreise ist in Böhmen bereits seit der Regierungszeit Kaiser Karls IV. (14.Jhd) bekannt, und wurde im 18. Jahrhundert auch in den meisten restlichen Ländern der Habsburgermonarchie übernommen.
Bis ins Jahr 1850 bildeten die Kreise die kleinste Verwaltungseinheit des Staates, die Unterfunktionen erfüllten die Grundherrschaften und die Städte. Der Umstand das die Kreise vor dem Hintergrund der bis 1850 angewachsenen Bevölkerungszahl, sehr große (schlecht zu kontrollierende) Verwaltungseinheiten waren die der Kreishauptmann mit seinem Kreisamt betreute, führte dazu, daß man Bezirke zunächst als Untermengen der Kreise definierte, und Staatsbeamte zur Verwaltung der kleineren, besser zu kontrollierenden Bezirke einsetzte. Organisatorisch bestanden die Kreise bis 1862 neben den Bezirken, und verloren dann ihre Bedeutung - im Sprachgebrauch hielten sich die Kreisbezeichnungen jedoch oft weiter. Auch auf alten Dokumenten findet sich auch nach 1862 noch eine Kreisangabe. Verbindlich war jedoch die Bezirksangabe.

In Böhmen gab es bis 1862 zwischen 13 und 18 Kreisen, Mähren hatte ab 1743 6 Kreise, Österreichisch Schlesien hatte 2-3 Kreise.
Eine zwischenzeitliche Reduktion war 1850 - 1855 erfolgt, damals gab es 7 böhmische und 2 mährische Kreise.

Die Bezirke (politsche Bezirke) spaltete man 1868 in (meist) 4 Gerichtsbezirke.
Wobei in der Anfangszeit eine eindeutige räumliche Zuordnung gegeben war. Später änderte sich dies und der Gerichtsbezirk konnte auch einem anderen politischen Bezirk zugeordnet gewesen sein. Auch wurden Gerichtsbezirke zusammengelegt.

1850 gab es 79 böhmische, 25 mährische und 7 schlesische Bezirke Ab 1900 war die Zahl auf 104 Politische Bezirke und 229 Gerichtsbezirke in Böhmen angewachsen.

Nach der Auflösung der Doppelmonarchie behielt man die Einteilung der Bezirke zunächst bei. Während der Zeit des Dritten Reiches richtete man über den Politischen Bezirken noch Oberlandratsbezirke ein, und definierte Stadt- und Landkreise neu. Die neu geschaffenen Bezirke waren meist deutlich größer als die alten Einteilungen.

Grob gegliedert hat man neben den Kreisen, die politischen Bezirke, die Gerichtsbezirke, Landkreise und Stadtkreise, die man auf Dokumenten wiederfindet.

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