Genealogie - Lexikon Auszügler, Ausgedinger
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Auszügler, Ausgedinger, Ausgedinge
Unter einem Auszügler verstehe man einen Altbauern, der den Bauernhof nicht mehr selbst führt. Meist hatte der Altbauer ein lebenslanges Wohnrecht und Recht auf Verpflegung. Er lebte oft im Ausgedinge, einem kleinen Haus, das unweit des Bauernhofes stand. Eine andere Bezeichnung ist "Gedingmann" >und "Gedingweib" unter Gedinge verstand man den Wert/Lohn der Arbeit und später wurde auch der Akkordlohn als Gedinge bezeichnet. Diese Bezeichnung beschränkte sich nicht nur auf den Bauernstand, sondern auch auf Häusler, die die Alten Familienmitglieder versorgten, so findet man die Bezeichnung Gedingmann, für den Vater auch an Stellen, wo der Sohn Häusler, Förster, oder Halbhäusler war. Andere Bezeichnungen sind noch Ausgedinger, Geginger, Gedingmann, Gedingsmann oder Gedingemann
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