Lexikon Landtafelbuch oder auch Landtafel


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Landtafelbuch oder auch Landtafel

Die Landtafeln wurden zunächst in Böhmen (1321) und später in Mähren (1348) eingeführt, der Adel lies dort wichtige Rechtsgeschäfte eintragen. Später wurden die Landtafeln auch von den anderen österreichischen Nachbarländern, wie z.B. der Steiermark übernommen. Auch der Grundbesitz wurde in den Landtafeln erfasst. Auf tschechisch heißen die Landtafelbücher "desky zemské". Der Name Tafel kommt daher, dass man ursprünglich Holztafeln verwendete, die beschriftet wurden. Erst später nutzte man Bücher. Nur wer in den Landtafeln eingetragen war, d.h. ein dementsprechendes Gut hatte, gehörte zum böhmischen oder mährischen Adel. Auch Gesetze konnten nur in Kraft treten, sofern es einen Eintrag in den Landtafeln auf den sie Bezug nehmen konnten gab. Neben den Grundbuchseinträgen wurden auch die Urteile des Landrechtes eingetragen.

Auch nach 1848 führte man die Landtafeln noch weiter, sie waren paralle zu den Grundbüchern vorhanden. erst am 27. November 1980 erfolgte die Umstellung und Überführung der Daten aus den Landtafeln in die Grundbücher.

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