1575 - Brief eines Forstmeisters


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Am  5. 10. 1575. schreibt der Jägerndorfer Forstmeisters Nikodemus Altstetter  an den Markgrafen Georg Friedrich von Ansbach-Brandenburg einen Bericht der das Vorhandensein von Wölfen bestätigt - im Winter 1573/74 wurde durch Wölfe 25 Stück Wild gerissen. Auch Großwild gab es damals noch  ein Zwölfender-Hirsch wurde im Walde bei Bennisch von einem „Raubschützen“ erlegt. Auch erwähnt der Förster5 dass der alte Leonhardt (Lienhart) sein Hammerwerk im Wald verkaufen wolle, und in der Stadt seinen Lebensabend verbringen wollte.

(1) Inhaltsvermerk der markgräflichen Kanzlei:

Nicodemus Alttstetter, Forstmaister zu Jhegerndorff, berichtet, wie er nach seinem Einstellen befunden habe, das die Wölff großen schaden am Wildbreth gethan, Item wie ein Hirsch von 12 Enden uffm Benscher gebirg geschoen worden sei, Item wie Lienhart N. den klammer im Holtz 1) verkaufen will.

(2) Bericht des Forstmeisters.

Dem Durchleuchtigen Hochgebornen Fürsten und Herrn, Herrn Georgen Friedrichen, Marggraven zu Brandenburgk usw., Meinem gnedigen Fürsten unnd Herrn

Durchlauchtiger Hochgeborner Fürst!

E.F.G.2) seindt meine Underthenige schuldige Dinste Inn stetem getreuen Vleis Jeder Zeit zuvornn. Gnediger Fürst unnd Herr, Nachdem nun die Zeit mit herbei nahet, das vormüge E.f.g. Bestellung Ich mich Inns Fürstenthumb Jogerndorff begeben Unnd doselbst die Forstmeisterei vorsorgen soll, Also kan E.F.G.. Ich Underthenig nicht vorhalten, 4) das den Vorgangenen winter die wölfe Inn dem gebürge unnd geholtzenn fünf unnd zwantzigk stücke wildts zerrissen, da man die Pietze gefunden, ohne 4) was mann noch nicht vormarckt, Unnd ist vormutlich, do man solche schedliche wolffe nicht würde eher besser hinweg fangen, das dieselben das gebirge sehr wüst machen werden, Unnd wie wol Ich meinem Forstknecht albereit bevohlen, Solchen wölffen anzuludern 9. So habe Ich doch ohne E.F.G. gnedigen beveblleh 0) unnd bescheidt, einige zu schlagen oder zu jagen, bedencken, Sondern bin hirauf E.F.G. gnedigen bescheidts underrthenig gewerttig.

E.F.G. kan Ich auch ferner underthenig nicht vorhalten 3), das virzehrt tage vor Pfingsten Inn Benscher gebirge Ein Hirsch zwelf Endenn geschossen wordenn. darauf Ich mit allem vleiß nachforschung uf den Schützen gehabt, Auch letztlich erkundigt, das es des Landts Richters Schütze von Plachwitz gethan, welcher flüchtig ist. Nun haben Oberhauptmann und Rethe vor gut angesehen, das man sich nichts vormercken lasse, Ob er sich In ansehung, das er sein weib unnd Kind des orts noch habe, selbst wieder instellen möchte, Er stelle sich aber nun ein oder nicht, So will Ich doch an meinem vleiss nithts erwunden 7) lassen, das solcher Schütze zu hafften und alsodan er oder die Jenigen, so Ihme solchs bevohlen, zu gebürlicher straffe gebracht werden.

Soviel den Hammer, so Im holtze 1) lieget, belangt, kan E.F.G. Ich nicht vorhalten 9, das der Alte Leonhardt denselben vorkeuffen unnd Eurn Fig. umb vier hundert gulden gönnen will, Inmassen er mich solchs selbst berichtet, Mit dieser Erclerung, do E.F.G. , solchen Hammer nicht kauffen wollten, das er denselben Inn ander wege vorkeuffen müste, dan er sich wegen seines Alters In die Stadt zu begeben bedacht were.

Die weil mir auch beschwerlich, den Holtzkauff umb Vordachts willen allein zu haben, So ist es an E.F.G. mein underthenig bitt, E.F.G.geruhen mir zu solchem Holtzkauff, wan die Holtzmarcken 8) gehalten werden, den Burggraffen oder Ambtsschreiber zuzuordenenn, Unnd bin E.F.g. Inn stetem, underthenigen getreuen vleis zu dienen jederzeit schuldig unnd bereit, datum Merssburck 9) den fünften Oktobris Anno Lxxv (75)

E.F.G. Forstmeister zu Jegerndorff .
Nicodemus Aldtstetter

1) im Wald, 2) Euer Fürstl. Gnaden, 3) vorenthalten, 4) außer dem, 5) aufzulauern, 6) Befehl, 7) fehlen, 8) Holzmärkte, 9) Meersburg am Bodensee.

 

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