Lexikon
Normalschule
Zum Durchsuchen dieser Seite drücken Sie bitte STRG+F.
Beachten sie auch die anderen Artikel im Lexikon
zurück zum Übersichtsblatt des genealogischen Lexikons
Wenn Ihnen diese Seiten gefallen, und Sie einen kleinen Beitrag zur Erhaltung dieser Seiten leisten wollen, bitte hier klicken - Sie finanzieren dadurch diese Internetseiten.
Schulformen 1774
Wie im übrigen Österreich kann man von Schulanfängen in unserem heutigen Sinne auch im Jägerndorfer - Schulbezirke erst seit 1774 sprechen, in welchem Jahre (6. Dezember) die unvergeßliche Kaiserin Maria Theresia die „Allgemeine-Schulordnung für die deutschen Normal-, Haupt- und Trivialschulen“ in sämtlichen k. k. Erblanden einführte. Vor Maria Theresia lagen Schule und Unterricht arg darnieder und nur wenige wurden der Wohltat eines geregelten Unterrichtes teilhaftig; zahllos war die Menge der Kinder, welche heranwuchsen, ohne je eine Schule besucht zu haben. Wie traurig es damals ums die Jugendbildung in unserem engeren Heimatlande Schlesien stand, geht daraus hervor, daß nach einer behördlich angeordneten Zählung im Dezember 1771 von 58.535 schulfähigen Kindern nur 2359 die Schulen besuchten und diese sich zumeist aus den Städtern rekrutierten. Wie mag es da erst mit der Volksbildung auf dem Lande bestellt gewesen sein! Dabei war der Unterricht, wie aus den einzelnen Ortsbildern auch zu ersehen ist, äußerst kümmerlich bestellt. Meistens war der Küster zugleich Schullehrer und zu diesen Stellen glaubte man auch herabgekommene Handwerker oder invalid gewordene Soldaten gebrauchen zu können. Erst als das Bedürfnis nach verbesserten und vermehrten Volksschulen im Hinblick auf das übrige Deutschland immer mehr gefühlt wurde und die österreichischen Staatsmänner sich schließlich der Erkenntnis nicht mehr verschließen konnten, daß die Schaffung und Hebung der Volksbildungsanstalten auch in den Bereich der Staatsfürsorge gehöre, da war es die Kaiserin Maria Theresia, welche diesen Gedanken aufgrifff, die Errichtung von Schulen für die großen Massen des Volkes mit obigem Gesetze anordnete und die Verwaltung des gesamten allgemeinen Bildungswesens als eine Sache des Staates erklärte.
Die Theresianische Schulordnung unterschied drei Arten von Schulen: Trivialschulen, Hauptschulen und Normalschulen.
Erstere sollten in allen Pfarrdörfern, in Märkten und kleinen Städten errichtet werden. Als Unterrichtsgegenstände waren außer Religion noch die drei Gegenstände (Trivium) Lesen,
Schreiben, Rechnen vorgeschrieben; daher der Name Trivialschule. Die Hauptschulen hatten außer der Elementarklasse noch drei aufsteigende Klassen. Ihr Lehrziel war ein erhöhtes und erstreckte sich auch auf Gesang, Zeichnen, Meßkunst und das Wichtigste aus der Natur- und Vaterlandskunde. Diese Schulen sollten in den volkreicheren Städten eingeführt werden. Die dritte Schulgattung, die Normalschulen, wurden in den Landeshauptstädten errichtet und hatten auch die Aufgabe, die Lehrer für die Trivialschulen in einem eigenen sechsmonatigen Kurse heranzubilden und sie mit der Felbigerschen-Methode bekanntzumachen.